Eine Wanderung machen und den GPX-Track mit Freunden teilen? Das wird schwierig, wenn ein Referentenentwurf des Bundeswaldgesetzes so verabschiedet wird.
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In der “Forst-Praxis” wurde dies plakativ als “komoot-Paragraf” bezeichnet. Heiko Mittelstädt von der Deutschen Initiative Mountainbike e. V. (DIMB) verdeutlicht die Empörung der Waldnutzer: “Der § 33 enthält Regelungen, die jeden Erholungsnutzer, ob zu Fuß, mit dem Rad oder zu Pferd, betreffen. Wer mit seinem Smartphone seine Route trackt, oder einfach nur ein Foto in den sozialen Medien teilt, der kann bei falscher Voreinstellung schnell mit einem Verbotstatbestand konfrontiert werden.”
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Der Entwurf könnte auch das bloße Erfassen der Wege und Wegmerkmale infrage stellen, was die Arbeit der OpenStreetMap-Community unmittelbar gefährden könnte. Weiße Flecken gibt es nur in sehr wenigen Staaten, würden dann aber in Deutschland auftreten, wenn ein Waldbesitzer zum Erfassen der Wegedaten etwa keine Erlaubnis erteilt. Sie einzuholen, ist auch praktisch schwierig, denn Kontaktadressen der Besitzer sind an Ort und Stelle kaum aufzutreiben.
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Bei OpenStreetMap soll man keine Wege eintragen, die man gerne da hätte, sondern welche, die bereits da sind. Und wenn da irgendwo ein kleiner Trampelpfad ist, dann ist soll der in OSM aufgenommen werden. Wenn da aber
access=private
für Wege über Privatgrund oder so angegeben ist, sollte keine ansatzweise brauchbare Navi-App diese Wege einbeziehen.Naja, bei uns vor dem Haus sind Parkbuchten für Bewohner. Auch hier ist auf OSM eingetragen, dass es ein Privatparkplatz ist + Lage auf Privatgrundstück sollte erkennbar sein. Dennoch höre ich regelmäßig von Leuten “ich hab im Navi auf ‘Parkplatz in der Nähe’ gedrückt und wurde halt hergeleitet.”
Und das Schild “Privatparkplatz” wurde auch gekonnt ignoriert. Manchmal ist es die Technik, manchmal die Leute, die sie verwenden…
Besorg’ Dir einen Presswürfel vom nächsten Schrottplatz, stell’ den gut sichtbar auf mit einem Schild: “Ehemaliger Falschparker”.
Irgendwo in den Regeln von OSM steht aber auch, dass man in den Datensatz keine Workarounds für falsche rendernde Apps einbauen soll. Wenn in OSM das als privat bzw Anwohnerparken eingetragen ist, führt keine mir bekannte App den als öffentlichen Parkplatz auf (wobei ich keinen Anspruch erhebe alle Apps zu kennen).
Das stimmt, selbst die Standardkarte auf osm.org berücksichtigt dass access=private nicht!
Selbst das “access=private” ist für manche eher eine Einladung. Und wird in den meisten Fällen entweder nicht gesetzt oder einfach ignoriert. Laut Zeitungsbericht wurden sogar schon illegale Mountainbike-Strecken hier im Naturschutzgebiet auf OSM gemappt.
Naja, OSM will den realen Zustand kartografiert haben, auch wenn da Pfade sind, deren Begehung verboten ist. Was aber OSM nicht will und was wohl die Intention der Gesetzesänderung ist, dass auf irgendwelchen nicht gestatteten Trampelpfaden die Relation für “Günnis geile MTB-Abfahrt” angelegt wird. Da kann ich verstehen, dass man das nicht will, halte diese Art des Gesetzes dafür nicht zielführend.