Der Verfassungsschutz hält die Junge Alternative für eine gesichert rechtsextreme Bestrebung. Mit einer Klage dagegen sind JA und die AfD nun gescheitert. Die Gerichtsentscheidung kann aber noch angefochten werden.
Dass der Verfassungsschutz jetzt endlich die JA durch das gezielte Anwerben und fürstliche Entlohnen von V-Leuten ideologisch und finanziell unterstützen darf.
Dass der Verfassungsschutz jetzt endlich die JA durch das gezielte Anwerben und fürstliche Entlohnen von V-Leuten ideologisch und finanziell unterstützen darf.