In der Prignitz nimmt der Protest gegen Grüne eine ungewöhnliche Form an. Nach einer Strafanzeige prüft die Staatsanwaltschaft den Anfangsverdacht der Volksverhetzung.

Wegen eines Plakats mit der Aufschrift „Grüne&Grün-Wähler werden bei uns nicht mehr bedient - Die deutschen Bauern!“ prüft die Staatsanwaltschaft im brandenburgischen Neuruppin den Anfangsverdacht der Volksverhetzung. Dies bestätigte Oberstaatsanwalt Cyrill Klement am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Das Verfahren gehe auf eine Strafanzeige zurück und stehe ganz am Anfang. Geprüft werde auch, wie viele Schilder dieses Inhalts in der Umgebung von Wittenberge stünden oder gestanden hätten.

Zuvor hatten die „Märkische Allgemeine“, die „Schweriner Volkszeitung“ und der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) berichtet. Paragraf 130 des Strafgesetzbuchs droht mit Strafe wegen Volksverhetzung gegen den, der die „Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet“.

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  • aronian@feddit.de
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    9 months ago

    Volksverhetzung?

    Ich sehe das als freie Meinungsäußerung. Es gab ja auch einige Fälle wo cafes und Hotels keine AfDler wollten und das ist auch deren Recht.

    • Mem@discuss.tchncs.de
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      9 months ago

      Zitat aus dem Artikel:

      Paragraf 130 des Strafgesetzbuchs droht mit Strafe wegen Volksverhetzung gegen den, der die „Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet

      • Die Bevölkerungsgruppe wäre in diesem Fall Parteimitglieder und Wähler der Grünen
      • Der Aufruf dazu, sie aktiv von Teilen des alltäglichen Lebens auszuschließen, kann als “verächtlich machen” gewertet werden

      Die Staatsanwaltschaft im brandenburgischen Neuruppin prüft aber noch den Anfangsverdacht der Volksverhetzung, hoffentlich kommt sie zu einem transparent begründeten Ergebnis. Mich interessiert aber, warum das für dich einfach nur eine Meinungsäußerung darstellt. (Zu den anderen Fällen kann ich mich nicht äußern, da ich sie nicht kenne.)

      • aronian@feddit.de
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        9 months ago

        “Rassisten sind ekelhaft”

        • Bevölkerungsgruppe wären Rassisten
        • “sind ekelhaft” wäre die Beschimpfung

        => Volksverhetzung?!

        Der Aufruf dazu, sie aktiv von Teilen des alltäglichen Lebens auszuschließen, kann als “verächtlich machen” gewertet werden Mich interessiert aber, warum das für dich einfach nur eine Meinungsäußerung darstellt.

        Überlege Dir halt mal, was das für Konsequenzen hätte und ob du das auch willst. Jeder Aufruf AfDler zu deplatformen, wäre damit auch Volksverhetzung. Ich sehe da übrigens rein grammatikalisch auch keinen Aufruf. Genauso wie “Nazis töten.” (mit Punkt, ohne Ausrufzeichen) auch keiner ist.

        Die politische Meinung und das eigene Verhalten sind Sachen für die man eben potentiell Konsequenzen ertragen muss und das ist doch völlig richtig so und ist was völlig anderes als unveränderbare Attribute wie Geschlecht, Herkunft usw.

        (Zu den anderen Fällen kann ich mich nicht äußern, da ich sie nicht kenne.)

        https://taz.de/Berliner-Cafe-will-keine-AfD-Gaeste/!5507827/

        https://www.derwesten.de/politik/afd-tuebingen-cafe-suedhang-id300841765.html

        https://www.rnd.de/politik/augsburg-hotel-drei-mohren-will-keine-afd-gaste-S4JTBXIY3IC62ADZ7WQCSOGQCU.html

        Gibt sicher noch mehr.

        (nur zur Vollständigkeit: Ich finde die Aktion extrem peinlich)

    • Kornblumenratte@feddit.de
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      9 months ago

      Das ist schon mehr als Meinungsäußerung. Meinunsäußerung wäre “Ich mag keine Grünen in meinem Lokal” oder “Grüne sind nicht willkommen”. Jemanden aktiv abzulehnen geht über eine Meinung hinaus, das ist dann Diskriminierung.

      Ob es nach geltendem Recht das gute Recht eines Cafés ist, einem AfDler nur aufgrund seines AfDtums einen Kaffee zu verweigern, wüsste ich gerne. Würde mich überraschen.

        • Kornblumenratte@feddit.de
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          9 months ago

          Nee – für mich äußern die ihren Hass, rufen aber nicht zum Hass auf. Der Grat ist allerdings dünn – von “Ganz Münster hasst die AfD.” zu “Ganz Münster, hass’ die AfD!” ist kein großer Schritt.

          Wobei das Thema ähnlich wie das Toleranzpseudoparadoxon ist – der Aufruf zur Aktion gegen Volksverhetzer ist formal selber nahe an der Volksverhetzung, aber genau so nötig wie die Intoleranz gegen Intolerante.

          • aronian@feddit.de
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            9 months ago

            Der Grat ist allerdings dünn – von “Ganz Münster hasst die AfD.” zu “Ganz Münster, hass’ die AfD!” ist kein großer Schritt.

            Wäre dann aber bei dem Fall oben ja auch so. Es ist ja kein grammatikalischer Aufruf im Sinne von “Bedient keine Grünen!”

            Wobei das Thema ähnlich wie das Toleranzpseudoparadoxon ist – der Aufruf zur Aktion gegen Volksverhetzer ist formal selber nahe an der Volksverhetzung, aber genau so nötig wie die Intoleranz gegen Intolerante.

            Richtig, aber wir reden hier ja aus rechtlicher Perspektive und da muss erst mal gelten “Gleiches Recht für alle” und nicht “Das Gesetz gilt nur für böse Menschen”.

            • Kornblumenratte@feddit.de
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              9 months ago

              Ich halte das Plakat auch nicht für Volksverhetzung, sondern für Diskriminierung.

              Richtig, rechtlich ist es ziemlich schwierig, denn neben dem Grundsatz “Gleiches Recht für alle” gibt es auch noch das Recht auf Widerstand nach Art 20 GG. Rechtsgüter gegeneinander abwägen ist so 'ne Sache für sich.