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    1 year ago

    Um das mal mit einem Beispiel zu untermalen: Wenn du für ein Bauvorhaben eine Baulast auf dem Grundstück deiner Nachbarn eintragen lassen möchtest, müssen alle Besitzer des Grundstücks dem schriftlich vor Ort in der Baubehörde zustimmen, soweit so gut.

    Damit das veranlasst und durchgeführt werden kann benötigt das Bauamt eine Liste mit allen betroffenen Personen (Besitzer Gläubiger, Nutznießer etc.) Diese Liste steht im Grundbucheintrag des Grundstücks.

    Naiv könnte man denke, das Bauamt fordert Zugriff auf diese Ressource für die Bearbeitung der Angelegenheit an und kann die Liste auslesen.

    Legt man seinen Wahrnehmungsmaßstab für Behörden an könnte man meinen, dass das Bauamt erst beim Amtsgericht anrufen muss oder ein Fax schicken muss.

    Alles falsch. Als Antragssteller muss ich folgendes tun:

    • Eine Vollmacht zum einholen eines Grundbuchauszug meiner Nachbarn einholen
    • Ein Schreiben aufsetzen und ausdrucken, mit der Bitte um den Grundbuchauszug
    • Beides an das Amtsgericht schicken
    • Die Gebühr bezahlen

    Der Auszug drf bei der Unterzeichnung der Dokumente nicht älter als ein Monat sein. Wenn der Prozess länger dauert, geht der Spaß von vorne los.

    Das ist der lanwirrigste Datenbankabruf von 30 Zeilen Text, den ich kenne.