Das Problem ist wirklich nicht dieses Urteil. Das Strafrecht soll Entscheidungen sanktionieren, nicht Glück oder Pech und zwischen der Entscheidung dieses Autofahrer und unzähligen anderen Entscheidungen verantwortungsloser Autofahrer, die dann aber das Glück haben niemanden zu töten, gibt es keinen Unterschied. Wenn überhaupt haben es die “glücklichen” Raser einfacher, da sie weniger Schuldgefühle haben dürften.
Das Problem ist, dass wir nicht ähnliche Urteile gegen “glückliche” Raser haben. Wenn wir für Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr Strafen wie in Schweden hätten, hätten wir nur halb so viele Verkehrstote.
Das Gericht hätte auch zu dem Schluss kommen können, dass hier ein bedingter Vorsatz vorliegt und den Fahrer wegen Totschlag oder Mord für eine ordentliche Zeit hinter Gitter bringen können.
Mag sein, dass ein paar andere Autofahrer die sich ähnlich verhalten bisher “Glück hatten”. Aber das kann bei bedingtem Vorsatz einfach kein Kriterium sein. Sonst muss man faste jedes Urteil wegen Totschlag und Mord, oder versuchten Totachlags und Mordes nochmal abschwächen. Da funktioniert es ja auch, dass der Bersuch weniger hart bestraft wird als die vollendete Tat.
Hier wurde ein Totschlag eben vollendet, bei anderen Rasern, die so über eine rote Ampel brettern eben nur versucht. Dann muss dieser Täter eben für 8 Jahre und die anderen nur für 3 Jahre ins Gefängnis. Haftstrafen sollten sie in jedem Fall bekommen.
Wir müssen endlich Fehlverhalten im Straßenverkehr angemessen zur Gefahr, die von einem KFZ ausgeht, ahnden. Wenn dann nur noch 20% der Menschen ihren Führerschein behalten, umso besser für alle.
Das Gericht hätte auch zu dem Schluss kommen können, dass hier ein bedingter Vorsatz vorliegt und den Fahrer wegen Totschlag oder Mord für eine ordentliche Zeit hinter Gitter bringen können.
Das ist nicht so einfach. Die Mordurteile gegen Teilnehmer illegaler Rennen sind ja bereits umstritten, aber hier dürfte es praktisch unmöglich sein den Vorsatz zu beweisen. Das Gericht muss also beweisen, dass sich der Fahrer der hohen Geschwindigkeit und der Roten Ampel voll bewusst war und den tödlichen Ausgang zumindest für möglich gehalten hat.
Deshalb steht im Artikel, dass die Revision praktisch chancenlos
Wer mit 60-70 km/h über eine lange rote Ampel fährt muss sich in dem Moment bewusst sein, dass er damit einen kreuzenden Fußgänger töten kann.
Wenn das nicht der Fall ist, dann gehört diese Person in eine geschlossene Psychatrie, weil sie offensichtlich so weit nebem dem Leben steht, dass sie jederzeit eine Gefahr für andere und sich selbst sein kann.
Die Mordurteile gegen die beiden Raser waren wegweisend und ich teile die Ansicht des Vaters, dass das Gericht in diesem Fall hier ebenfalls in diese Richtung hätte entscheiden müssen.
Ein KFZ ist ein hochgradig gefährlicher Gegenstand, der sehr erfolgreich als Waffe, wie wir an den verschiedenen Terroanschlägen gesehen haben auch zum Massenmord, eingesetzt werden kann. Der Umgang damit muss entsprechend strikt reguliert sein und Verstöße geahndet werden.
Wer mit 60-70 km/h über eine lange rote Ampel fährt muss sich in dem Moment bewusst sein, dass er damit einen kreuzenden Fußgänger töten kann.
Wenn er es bewusst tut, vielleicht. Aber nicht alle Rotverstöße bewusste Entscheidungen und hier muss nun einmal eine bewusste Entscheidung nachgewiesen werden. Mit der Geschwindigkeit allein kommen wir nicht einmal in die Nähe von Vorsatz.
Klar, man könnte Autos wie Waffen behandeln, aber das tut Deutschland - wie jeder andere Staat - nun einmal nicht.
Wie ist der Rotverstoß an einer belebten Straße nach 24 Sekunden, die die Ampel bereits rot war keine bewusste Entscheidung?
Damit kommen wir wieder zu dem Punkt, dass der Mann dann derart kaputt im Kopf sein müsste, dass er zum Schutz seiner selbst und der Gesellschaft in eine geschlossene Psychatrie gehört. Hier wird, wie so oft, wenn es um das Auto geht, eine befangene Entscheidung durch das Gericht getroffen, vermutlich weil die Richter selbst Autofahrer sind.
Im mindesten, müsste der Mann, wenn es keine bewusste Entscheidung war der Führerschein langfristig entzogen werden, wenn er nicht in der lage ist bewusst zu entscheiden, ob er an einer Ampel anhält oder fährt. Auch das hat das Gericht nicht entschieden, was noch mal ein Skandal für sich ist.
Natürlich hat dieser Mann sich bewusst dazu entschieden, und er hat auch genug Lebenserfahrung, um sich dieser Konsequenz bewusst gewesen zu sein. Stichwort Lebenserfahrung, bei Fahranfänger gibt es eine Probezeit, wo sofort der Führerschein weg ist, wenn man solche Aktionen bringt, auch ohne das jemand verletzt wurde. Warum wird von 19 Jährigen mehr Vernunft erwartet als von 61 Jährigen?
Absolut deiner Meinung. Einen Menschen aus Leichtsinn zu töten und diese Schuld zu erkennen muss die Hölle sein. Ein härteres Urteil wäre nur ein Zeichen an Andere, für diese Person kann es eh kaum schlimmer werden. Darum brauchen wir harte Strafen für die, die aus Leichtsinn andere gefährdeten und die damit (noch) keine Leben zerstört haben.
Im Artikel wird beschrieben, dass der Täter keine Angaben zum Hergang gemacht hat. Offensichtlich ist ihm die eigene Zukunft wichtiger, als den Fall ehrlich aufzuklären, dem Vater Gewissheit zu geben und eine gerechte Strafe anzunehmen. Es könnte also sehr wohl schlimmer für ihn werden, als einfach nur das Leben eines Menschen auf dem Gewissen zu haben. Widerlich.
Ich denke du schließt da zu sehr von deinen Gefühlen auf die des Täters. Gut für dich, aber diese Inschutznahme hat er nicht verdient.
Das Problem ist wirklich nicht dieses Urteil. Das Strafrecht soll Entscheidungen sanktionieren, nicht Glück oder Pech und zwischen der Entscheidung dieses Autofahrer und unzähligen anderen Entscheidungen verantwortungsloser Autofahrer, die dann aber das Glück haben niemanden zu töten, gibt es keinen Unterschied. Wenn überhaupt haben es die “glücklichen” Raser einfacher, da sie weniger Schuldgefühle haben dürften.
Das Problem ist, dass wir nicht ähnliche Urteile gegen “glückliche” Raser haben. Wenn wir für Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr Strafen wie in Schweden hätten, hätten wir nur halb so viele Verkehrstote.
Doch das Urteil ist in sich ein Problem.
Das Gericht hätte auch zu dem Schluss kommen können, dass hier ein bedingter Vorsatz vorliegt und den Fahrer wegen Totschlag oder Mord für eine ordentliche Zeit hinter Gitter bringen können.
Mag sein, dass ein paar andere Autofahrer die sich ähnlich verhalten bisher “Glück hatten”. Aber das kann bei bedingtem Vorsatz einfach kein Kriterium sein. Sonst muss man faste jedes Urteil wegen Totschlag und Mord, oder versuchten Totachlags und Mordes nochmal abschwächen. Da funktioniert es ja auch, dass der Bersuch weniger hart bestraft wird als die vollendete Tat.
Hier wurde ein Totschlag eben vollendet, bei anderen Rasern, die so über eine rote Ampel brettern eben nur versucht. Dann muss dieser Täter eben für 8 Jahre und die anderen nur für 3 Jahre ins Gefängnis. Haftstrafen sollten sie in jedem Fall bekommen.
Wir müssen endlich Fehlverhalten im Straßenverkehr angemessen zur Gefahr, die von einem KFZ ausgeht, ahnden. Wenn dann nur noch 20% der Menschen ihren Führerschein behalten, umso besser für alle.
Das ist nicht so einfach. Die Mordurteile gegen Teilnehmer illegaler Rennen sind ja bereits umstritten, aber hier dürfte es praktisch unmöglich sein den Vorsatz zu beweisen. Das Gericht muss also beweisen, dass sich der Fahrer der hohen Geschwindigkeit und der Roten Ampel voll bewusst war und den tödlichen Ausgang zumindest für möglich gehalten hat. Deshalb steht im Artikel, dass die Revision praktisch chancenlos
Wer mit 60-70 km/h über eine lange rote Ampel fährt muss sich in dem Moment bewusst sein, dass er damit einen kreuzenden Fußgänger töten kann. Wenn das nicht der Fall ist, dann gehört diese Person in eine geschlossene Psychatrie, weil sie offensichtlich so weit nebem dem Leben steht, dass sie jederzeit eine Gefahr für andere und sich selbst sein kann.
Die Mordurteile gegen die beiden Raser waren wegweisend und ich teile die Ansicht des Vaters, dass das Gericht in diesem Fall hier ebenfalls in diese Richtung hätte entscheiden müssen.
Ein KFZ ist ein hochgradig gefährlicher Gegenstand, der sehr erfolgreich als Waffe, wie wir an den verschiedenen Terroanschlägen gesehen haben auch zum Massenmord, eingesetzt werden kann. Der Umgang damit muss entsprechend strikt reguliert sein und Verstöße geahndet werden.
Wenn er es bewusst tut, vielleicht. Aber nicht alle Rotverstöße bewusste Entscheidungen und hier muss nun einmal eine bewusste Entscheidung nachgewiesen werden. Mit der Geschwindigkeit allein kommen wir nicht einmal in die Nähe von Vorsatz.
Klar, man könnte Autos wie Waffen behandeln, aber das tut Deutschland - wie jeder andere Staat - nun einmal nicht.
Wie ist der Rotverstoß an einer belebten Straße nach 24 Sekunden, die die Ampel bereits rot war keine bewusste Entscheidung?
Damit kommen wir wieder zu dem Punkt, dass der Mann dann derart kaputt im Kopf sein müsste, dass er zum Schutz seiner selbst und der Gesellschaft in eine geschlossene Psychatrie gehört. Hier wird, wie so oft, wenn es um das Auto geht, eine befangene Entscheidung durch das Gericht getroffen, vermutlich weil die Richter selbst Autofahrer sind.
Im mindesten, müsste der Mann, wenn es keine bewusste Entscheidung war der Führerschein langfristig entzogen werden, wenn er nicht in der lage ist bewusst zu entscheiden, ob er an einer Ampel anhält oder fährt. Auch das hat das Gericht nicht entschieden, was noch mal ein Skandal für sich ist.
Natürlich hat dieser Mann sich bewusst dazu entschieden, und er hat auch genug Lebenserfahrung, um sich dieser Konsequenz bewusst gewesen zu sein. Stichwort Lebenserfahrung, bei Fahranfänger gibt es eine Probezeit, wo sofort der Führerschein weg ist, wenn man solche Aktionen bringt, auch ohne das jemand verletzt wurde. Warum wird von 19 Jährigen mehr Vernunft erwartet als von 61 Jährigen?
Absolut deiner Meinung. Einen Menschen aus Leichtsinn zu töten und diese Schuld zu erkennen muss die Hölle sein. Ein härteres Urteil wäre nur ein Zeichen an Andere, für diese Person kann es eh kaum schlimmer werden. Darum brauchen wir harte Strafen für die, die aus Leichtsinn andere gefährdeten und die damit (noch) keine Leben zerstört haben.
Im Artikel wird beschrieben, dass der Täter keine Angaben zum Hergang gemacht hat. Offensichtlich ist ihm die eigene Zukunft wichtiger, als den Fall ehrlich aufzuklären, dem Vater Gewissheit zu geben und eine gerechte Strafe anzunehmen. Es könnte also sehr wohl schlimmer für ihn werden, als einfach nur das Leben eines Menschen auf dem Gewissen zu haben. Widerlich.
Ich denke du schließt da zu sehr von deinen Gefühlen auf die des Täters. Gut für dich, aber diese Inschutznahme hat er nicht verdient.
Vielleicht hast du Recht. Vielleicht ist mein Kommentar auch nur Selbstschutz, um den Glauben an uns als Spezies nicht zu verliehen.